Erscheinung:15.04.2024 | Thema Maßnahmen Clearstream Banking AG: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Clearstream Banking AG vier Bußgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen hatte die Anzeigen des Jahresabschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2022 und 2023 verspätet eingereicht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Wenn Institute einen Prüfer bzw. eine Prüferin bestellen, müssen sie diesen bzw. diese der BaFin und der Deutschen Bundesbank unmittelbar nach Bestellung anzeigen (§ 28 KWG). Diese Anzeigepflicht soll es der Aufsicht ermöglichen, die Bestellung eines Prüfers bzw. einer Prüferin zu verhindern. Und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass der Zweck der Prüfung auf Grund von Gegebenheiten, die mit dem bestellten Prüfer bzw. der bestellten Prüferin zusammenhängen, nicht erreicht wird.
Die Clearstream Banking AG hatte gegen diese Norm durch die verspäteten Anzeigen verstoßen.