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Erscheinung:11.04.2024 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz genfer-vw.com: BaFin ermittelt gegen Genfer Vermögensverwaltung

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Genfer Vermögensverwaltung. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Website genfer-vw.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine Genfer Vermögensverwaltung wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Gesellschaft nutzte bislang auch die Website genf-vw.com. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine Warnmeldung zur Genfer Vermögensverwaltung veröffentlicht.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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